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Kindersitze - Was es zu beachten gilt

 

So sitzen kleine Kinder sicher im Auto

 

Nach Konsultation von verschiedenen Stellen und gemäss heutigem gültigem Reglement geben wir diese Hilfeschritte für Elters aus (ohne Gewähr).

 

Kinder (Babys) dürfen auf fordere und hinteren Sitzen mit Benützung von geprüften Kinderrückhaltevorrichtungen (Kindersitz) mitgefahren werden (wenn nicht ausdrücklich vom Kindersitz- oder Fahrzeughersteller auf vorderen Sitz verboten ist).

 

Gesetzliche Regelung nach VRV Art. 3A:
Auf Plätze mit Sicherheitsgurten müssen Kinder mit einer nach ECE-Reglement Nr. 44 geprüften Kinderrückhaltevorrichtung (z.B. Kindersitz) gesichert werden, ausser auf speziell für Kinder zugelassenen Sitzplätzen. Das Kindersitzobligatorium gilt bis zum Alter von 12 Jahren oder bis zu einer Körpergrösse von 150cm (gültig ab 10. April 2010, so wird’s gleich wie in der EU). Die Gurte müssen schnell und einfach zu öffnen sein.

 

Seit dem Jahr 2002 gelten in der Schweiz neue Regelungen die besagen, dass man im Auto nur noch so viele Kinder/Erwachsene mitgeführt werden, wie gemäss Fahrzeugausweis Plätze zugelassen sind (Fahrzeugausweis Position 27). Der Verstoss gegen die Pflicht, Kinder in Kindersitzen oder nicht angeschnallt mitzuführen, wird mit einer Busse von CHF  60.- geahndet. In Verbindung mit einem Unfall kann es noch teurer werden (Grobfahrlässigkeit). Der Versicherer ist berechtigt, seine Leistungen entsprechend zu kürzen und Regress einzufordern.

Der Kindersitz wird am besten hinter dem Beifahrersitz montiert. Die Mutter sieht ihr Kind besser und das Ein- und Aussteigen des Kindes geschieht auf der Trottoirseite.

 

Nach geltendem Reglement dürfen die Kinder/Babys mit entsprechenden Schutzeinrichtungen auf vorderen und hinteren Sitzen transportiert werden (auch in Taxis)!

 

Kinder (Babys) bis ca. 13kg und ca. 1 ½ Jahre Alter (bis 3 jährigen ist dringend geraten) müssen unbedingt in rückwärtsgerichteten Schutzsystem befördert werden (sowohl auf vorderen wie auch auf hinteren Sitzen). Bei kleinen Kindern bis zum Alter von 3 Jahren ist der Kopf überproportional gross und schwer, und die Nackenmuskulatur ist noch schwach entwickelt. So kann es bei Kleinkindern die in Fahrtrichtung sitzen bei starker Bremsung (Notbremsung) zu schweren Verletzungen bis zum Nackenbruch führen. Bei entgegen der Fahrtrichtung montierten Kindersitzen (Babyschale) muss unbedingt der Airbag deaktiviert sein.

Vorschriften im Ausland: Generell gelten für die europäischen Länder die gleichen Regeln wie in der Schweiz (z.B. Deutschland). Für andere Länder sich unbedingt vorher informieren lassen.

 

 

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie dieses Blatt ausdrucken und mit sich führen!

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