Allergiker weisen ein 30% höheres Unfallrisiko auf, dies fand die Studie der American Academy of Allergy and Immunology bereits im Jahr 2002 heraus. Den Zusammenhang zwischen Allergie und verursachten Unfällen wurde vom Berliner Charité-Krankenhaus untersucht. 13% der Befragten geben dabei an, dass sie aufgrund ihrer Allergie nicht Auto fahren können, 7% sehen sogar einen Zusammenhang zwischen ihrer Allergie und einem von ihnen verursachten Unfall.

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Laut der 2012 durchgeführten Untersuchung der Pollenerkrankten in der Schweiz, weisen 36% der Männer unter 60 Jahren und 26% der Frauen unter 60 Jahren eine Veranlagung für Allergien auf. In Zahlen: Fast zwei Millionen Menschen leiden in der Schweiz an Heuschnupfen. Dabei sind eingeschränkte Sehfähigkeit, Konzentrationsverlust durch Beschwerden in der Nacht sowie reduzierte Atmung typische Symptome, welche die Fahrfähigkeit beeinträchtigen können, so Peter Schmid-Grendelmeier, Leiter der Allergiestation am Universitätsspital Zürich. Auch medikamentöse Behandlungen können zu Müdigkeit und einer verlängerten Reaktionszeit führen. Dies ist ein weiterer Grund, welcher sich negativ auf die Fahrfähigkeit des Allergikers auswirken kann, ergänzt Bruno Liniger, Facharzt für Rechtsmedizin und Fachbereichsleiter Verkehrsmedizin am Kantonsspital St. Gallen.
Die Medikamente dahinter
Es ist ratsam, auf ein Antihistaminikum, Medikament gegen Heuschnupfen, zu setzen, welches kaum mehr eine einschläfernde Wirkung hat. Verschriebene Heuschnupfenmittel sind dabei aber nicht die
einzige Gefahr im Strassenverkehr. Rund 3000 auf dem Schweizer Markt erhältliche Medikamente beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit. Dabei handelt es sich nicht nur um verschreibungspflichtige,
sondern auch um rezeptfreie und pflanzliche Heilmittel. Laut Beratungsstelle für Unfallverhütung sind jährlich rund 135 Schwerverletzte und Tote bei Unfällen auf die Einnahme von Medikamenten
zurückzuführen.
Eigenverantwortung im Fokus
Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, welche darüber entscheiden, wann eine von Heuschnupfen geplagte Person im Strassenverkehr teilnehmen darf. Das Strassenverkehrsgesetzt sagt lediglich,
dass jeder Fahrzeuglenkende über die erforderliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verfügen muss. Dies appelliert an die Eigenverantwortung des Allergikers/Allergikerin.
Wenn Sie unter Heuschnupf leiden, schliessen Sie die Fenster im Auto, sprechen sie mit ihrem Arzt/Ärztin für ein nicht ermüdendes Medikament und vermeiden Sie das Autofahren bei starkem Pollenflug. Informationen dazu finden Sie auf folgenden Webseiten.
Pollenundallergie.ch
Meteoschweiz.admin.ch
Pollen News-App: Aha.ch
(Basler Zeitung, 10. Mai 2021, S. 23)
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