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Unfall mit einem Radfahrer

Dir passiert ein Unfall mit einem Radfahrer, doch wer ist wirklich schuld?

Genau dieser Fragestellung musste sich die Justiz des Kantons Basel-Stadt stellen, als ein Fahrradfahrer, bei Missachtung des Rechtsvortrittes eines Autos in einer 30ger Zone, tödlich verletzt wurde.

 

Da es sich in der oben geschilderten Situation um unübersichtliche Strassenverhältnisse handelte, sind beide Strassenteilnehmer nicht nur angehalten zuerst den Rechtsverkehr zu kontrollieren, sondern wären auch dazu verpflichtet gewesen, sich vor der Einfahrt der Verzweigung zu vergewissern, dass kein Anzeichen von einem Fehlverhalten anderer vorliegt. In diesem Beispiel, ob nicht doch noch ein Fahrzeug von der linken Seite kommt.

Aufgrund der komplizierten Lage wurde das Verfahren von den Angehörigen des Fahrradfahrers an das Bundesgericht weitergezogen. In diesem Fall trug der Verstorbene unbestrittenermassen ein Mitverschulden, allerdings steht auch der Autofahrer in der Sorgfaltspflicht, welche in diesem Fall verletzt wurde. Ob der Autofahrer die Kollision und damit den Tod des Radfahrers hätte vermeiden können, wird nun in Basel weiter abgeklärt.

 

(Touring Magazin, November 2020)

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