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Motorrad Ausbildungsweg

Rückspiegel weisses Motorrad

 Guillame Flandre from unsplash

1. Erste Phase   

Nothelferkurs nötig, wenn keine höhere Kategorie vorhanden ist

  • Formular (Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweis der Kat.)
  • Sehtest bei Optiker (nicht älter als 24 Monate)
  • aktuelles farbiges Passfoto
  • persönlicher Ausweis

Das Formular ausgefüllt samt obigen Unterlagen bei der Motofahrzeugkontrolle oder Gemeinde persönlich einreichen.

Nach Überprüfung Ihrer Angaben wird Ihnen die Zulassung zur Theorieprüfung mit Anmeldekarte zugeschickt.

 

 

 2. Vorbereitung auf die Theorieprüfung

Es gibt verschiedene Lehrmittel und CD-ROM's zur Übung. Selbstverständlich können Sie bei uns im Lernzentrum üben oder die genannten Lehrmittel zum Selbststudium bei uns beziehen.

Wenn Sie gut vorbereitet sind, können Sie sich mit der Anmeldekarte anmelden. Wartefristen betragen ca. 4 Wochen.

Ist die Theorieprüfung bestanden (max. 14 Minuspunkte), erhalten Sie den Lernfahrausweis.     

 

3. Praktische Grundschulung (PGS)

Gültigkeit Lernfahrausweis:

  • Gültigkeit: 4 Monate
  • Man darf ohne Begleitung fahren mit L (Ausland nicht erlaubt)
  • Begleitperson nur dann erlaubt, wenn sie Minimum die gleiche Kategorie besitzt wie der des Lernfahrausweises.

In den ersten 4 Monate müssen die Grundkurse besucht werden.

  • A1/ A-: Grundkure Teil I + II + III (12 Stunden)
  • A: Für einen Führerschein Kat. A kann der Lernfahrausweis erst nach zweijähriger, beanstandungsfreier Fahrparxis beantragt werden. Eine praktische Prüfung ist erforderlich.

Der PGS ist nach Absolvierung unbefristet gültig! 

 

Nach Besuch der Grundkurse wird der Lernfahrausweis um automatisch12 Monate verlängert.

Die Bestätigung über den Besuch der Grundkurse ist ständig mitzuführen. 

Wenn die Frist von 4 Monaten ungenützt bleibt, läuft der Lernfahrausweis ab. Man erhält dann nur noch 1 Mal den Lernfahrausweis, danach wird eine Sperrfrist von 2 Jahren aktiv. Für den Erwerb der Kategorie A

 

 

4. Vorbereitung auf die Manöver- und praktische Fahrprüfung

  • Fahrstunden
  • Verkehrskundeunterricht (VKU) (obligatorisch wenn keine höhere Kategorie vorhanden ist), 4 Abende x 2 Lektionen, Gültig: 2 Jahre
  • Anmeldung zur Manöverprüfung

 

5. Manöverprüfung

  • Dauer: ca. 20 Minuten
  • Ort: Areal MFP in Münchenstein (BL + BS)
  • Details über den Verlauf hier

Nach bestandener Manöverprüfung: Anmeldung zur praktischen Prüfung
  

6. Praktische Prüfung (Verkehr)

  • Dauer: ca. 40 Minuten pro Kandidat
  • Gleichzeitig werden 2 Kandidaten geprüft
  • Zugelassene Fahrzeuge für Kategorie A, unbeschränkt: Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35kW und zwei Sitzplätzen
  • Zugelassene Fahrzeuge für Kategorie A, beschränkt auf 35kW: Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35kW und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1

 

7. 2-Phasenweiterbildung (WAB)     

Für alle anderen, die jemals den Lernfahrausweis der besagten Kategorien gehabt haben, gilt dieses Obligatorium nicht.    Obligatorischer Kurs für jede/n, welche/r den Führerschein Kat. A oder B das erste Mal erworben hat.    

Dieser Kurs muss in 3 Jahren nach der Prüfung absolviert werden, sonst wird der Führerausweis aberkannt. Der Kurs besteht aus 2 Kurstagen mit jeweils 8 Lektionen.

 

Weitere Informationen zu dem Ausbildungsweg findest du auf fuehrerausweise.ch. 

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